Artikel zusammenfassen:ChatGPTGeminiPerplexityGrok
Inhaltsverzeichnis

Bisher war ein Link zur OS-Plattform (Plattform für Online-Streitbeilegung) für Unternehmen, die in der EU ansässig sind und Ihr Angebot an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB richten, verpflichtend auf der firmeneigenen Webseiten. In der Regel war dieser unter dem Impressum, den AGB und in Angebots-E-Mails zu finden. Dieser Link entfällt nun und wird durch einen entsprechenden Hinweis gemäß § 36 Abs. 1 VSBG ersetzt. 

Hintergrund

Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission war eine einfache Art der außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen innerhalb der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen. Aufgrund der Verordnung EU-2024/3228 wird diese Plattform nun am 20.07.2025 eingestellt. Verbraucher konnten noch bis zum 20. März 2025 eine Beschwerde über die Plattform einreichen. Bis zum 19.07.2025 werden nur noch bereits eingereichte Anträge bearbeitet und keine neuen mehr angenommen. Am 20. Juli 2025 soll die Plattform samt allen Nutzer- und personenbezogenen Daten gelöscht werden.

OS-PlattformAbb. 1: Startseite Online-Streitbeilegungsportal der Europäischen Kommission, Datum 29.03.2025

Bedeutung für Webseitenbetreiber

Unternehmen, die Online-Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern abschließen, müssen gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) einen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) auf ihrer Unternehmenswebsite bereitstellen.

OS-Plattform entfällt im Juli 2025

Die ODR-Verordnung wird aufgrund niedriger Nutzerzahlen gemäß der EU-Verordnung Nr. 2024/3228 am 20. Juli 2025 aufgehoben und die OS-Plattform wird an diesem Tag eingestellt. Unternehmen, die bisher von der Verpflichtung betroffen waren, müssen die Verlinkung ab diesem Tag nicht mehr angeben und sollten diese am 20. Im Juli 2025 von der Webseite löschen, da sonst das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen besteht. Die Verlinkung muss bis zu diesem Tag bestehen bleiben. Die weiteren Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen weiterhin.

Falls Unternehmen in der Vergangenheit wegen fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt wurden und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschrieben haben, wird empfohlen, dem Empfänger der Unterlassungserklärung schriftlich mitzuteilen, dass die Bindung an die Erklärung aufgrund der neuen Rechtslage ab dem 20. Juli 2025 entfällt und hilfsweise gekündigt wird.

Anderenfalls bleibt die Unterlassungserklärung, auch nach der Aufhebung der gesetzlichen Pflicht, als freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Empfänger wirksam.

Informationspflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

Ein Unternehmen, das

  • mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt (Stichtag ist der 31. Dezember des Vorjahres; es zählt die tatsächliche Kopfzahl unabhängig von der Arbeitszeit) und
  • das eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und
  • Verträge mit Verbrauchern schließt,

muss gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG darüber informieren, inwieweit es entweder freiwillig bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder durch bestimmte Regelungen zur Teilnahme verpflichtet ist.

Eine Verpflichtung kann sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, z. B. im Bereich der Energieversorgung oder im Luftverkehr. Eine Verpflichtung kann sich auch aus einer Vereinbarung ergeben. Ein Beispiel für eine Vereinbarung ist die pauschale Selbstverpflichtung eines Unternehmens in der Vereinssatzung des Trägervereins einer Schlichtungsstelle. Die Teilnahme kann auf bestimmte Konflikte oder Wertgrenzen beschränkt werden.

Besteht allgemein keine Bereitschaft, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Universal- oder Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, müssen Verbraucher darüber ebenfalls auf der Webseite und in den AGBs informiert werden. Sie sollen nämlich bereits bei Vertragsschluss wissen, ob sie im Falle einer eventuell auftretenden Streitigkeit ein Verfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle durchführen können oder nicht.

Beratung

In einem kostenfreien Beratungsgespräch beantworten wir Ihre Fragen zum Thema „OS-Plattform: EU stellt Streitbeilegungsplattform zum 20.07.2025 ein“. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!