ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand: 05.05.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Agentur für Digitale Medien, Dewitzer Str. 153, 04425 Taucha (nachfolgend „Agentur“ bzw. Auftragnehmer genannt) oder deren Vertretern und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, Absprachen und Rechtsgeschäfte. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für alle Rechtsgeschäfte mit der Agentur sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.

§   1 Vertragsabschluss

  1. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail, Brief, Fax) zu den Bedingungen dieser AGB von der Agentur angenommen. 
  2. Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Brief, Fax). 
  3. Der Inhalt eines individuell angefertigten Angebots ist aufgrund nicht zu übertragender Nutzungsrechte streng vertraulich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 
  4. Angebote sind 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Die Preisangaben in einem Angebot, in einer sonstigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung sowie auf unserer Website verstehen sich als Bruttopreise. Das bedeutet, es handelt sich um Preisangaben inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. 

§   2 Terminabsprachen

Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten und zu bestätigen. 

§   3 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritter

  1. Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem deutschen Urhebergesetz.
  2. Die Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 
  3. Ohne Zustimmung der Agentur dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Agentur eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. 
  4. Die Werke der Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Agentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. 
  5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unbedingt der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 
  6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Die Agentur prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Text-/Videomaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Agentur geht davon aus, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 
  8. Die von der Agentur erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung, Prüfung und Abnahme verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz von unveröffentlichten Materialien auf der Homepage oder in Social Media Kanälen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über, sodass er erst ab diesem Zeitpunkt zur Veröffentlichung berechtigt ist. 
  9. Die Einbeziehung der in § 7 genannten Inhalte der in Auftrag gegebenen Leistung geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. 
  10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entstandene Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
  11. Allen Printmedien (Visitenkarten, Briefpapier, Flyer, Broschüren, etc.) werden nur Nutzungsrechte für die vereinbarte Druckauflage eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Gegen entsprechendes Honorar kann der Auftraggeber von der Agentur die Rohdaten erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht. 
  12. Druckvorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden und nur in der vereinbarten Höhe gedruckt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. 

§   4 Honorar, Zahlungsbedingungen und Preise

  1. Die Vergütung erfolgt gemäß dem Angebot der Agentur.
  2. Zusatztätigkeiten werden mit einem Stundensatz von 75 EUR netto berechnet. 
  3. Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 
  4. Die Agentur kann Vorschuss- oder Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können weitere Dienstleistungen versagt werden. 
  5. Bis zur Entrichtung der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei der Agentur.

§   5 DSGVO, Impressum und Datenschutz

Unsere Weblösungen sind stets ausgerichtet am aktuellen Rechtsstand und der DSGVO. Dennoch ist es Nicht-Juristen in Deutschland nicht gestattet, rechtsverbindliche Texte herauszugeben. Die Inhalte der im Impressum und Datenschutz gemachten Angaben ersetzen keine Rechtsberatung, sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Verbindlichkeit. Wir versichern jedoch, dass unsere Weblösungen zum Zeitpunkt Ihrer Veröffentlichung DSGVO-konform sind und garantieren die Einhaltung der DSGVO für Webpflegekunden ab Paket Nr. 2. Werden vom Auftraggeber Tools gewünscht, die kritisch zu betrachten sind, weisen wir zum Zeitpunkt der Implementierung darauf hin. 

§   6 Abnahme

  1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Spezielle Wünsche seitens des Auftraggebers werden nach Absprache berücksichtigt. 
  2. Während der Herstellungsphase ist die Agentur berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. 
  3. Die Frist für die Abnahme beträgt 2 Wochen ab dem Tag der Übergabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Digital- und/oder Printmedien zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort anzuzeigen. 
  4. Die Digital- und/oder Printmedien gelten als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag der Übergabe keinen Mängel anzeigt. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig.

§   7 Gewährleistung

  1. Die Agentur gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung dieses Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. 
  2. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. 
  3. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber der Agentur unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. 
  4. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der Agentur Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierungen, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

§   8 Haftung

  1. Die Agentur haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 
  2. Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und/oder Folgeschäden.
  3. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. 
  4. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. 
  5. Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet die Agentur nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 
  6. Die Haftung der Agentur für mangelhafte Druckerzeugnisse wird ausgeschlossen. 
  7. Die finale Freigabe von Digital- oder Printmedien obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei. 
  8. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Agentur nicht ausgeschlossen. 
  9. Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung – insbesondere für Datenverlust – ausgeschlossen. 
  10. Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden. 
  11. Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. 
  12. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Auftraggeber allein für den Inhalt verantwortlich.
  13. Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von der Agentur stammen, wird keine Haftung übernommen.
  14. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverlust, es sei denn, der Auftraggeber besitzt ein aktuelles Webpflege-Produkt der Agentur. Andernfalls ist der Auftraggeber selbst für eine Datensicherung verantwortlich.

§   9 Geheimhaltung

  1. Die Agentur verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über geschäftliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Agentur ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.

§   10 Webhosting und Domain

  1. Im Bereich Webhosting und Domain tritt die Agentur als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selber oder nach Bevollmächtigung vom Auftragnehmer im Wege des Providers veranlasst werden.
  2. Die Agentur hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain frei, verfügbar und von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininahber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich.
  3. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung des Auftragnehmers ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
  4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hosting Anbieter.
  5. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen die Agentur wird dazu beauftragt.

§   11 Belegexemplare & Referenzen

  1. Von vervielfältigten Werken sind der Agentur 3 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung zu stellen
  2. Die Agentur ist berechtigt diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. 
  3. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz im Internet zu benennen (Firmenname, Vor- und Nachname, Geschäftszweck, URL, etc.)

§   12 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

  1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
  2. Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Agentur nur mit schriftlicher Einwilligung von der Agentur abtreten. 
  3. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.