Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Agentur für Digitale Medien, Dewitzer Str. 153, 04425 Taucha (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Agentur“ genannt) oder deren Vertretern/Erfüllungsgehilfen und Kunden (nachfolgend auch “ Auftraggeber“ genannt) geschlossenen Verträge, Absprachen und Rechtsgeschäfte. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für alle Rechtsgeschäfte mit der Agentur sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.

Inhaltsverzeichnis
1.  Vertragsgegenstand & Vertragsabschluss
  1. Die Agentur bietet Dienstleistungen in folgenden Bereichen an: Unternehmensberatung & Consulting, Programmierung, Datenschutz (DSGVO), technische Wartungsleistungen, Projekt-Administration, SEO-Optimierung, Online-Marketing, Online-Reputationsmanagement.
  2. Der Kunde bestellt die, von ihm gewünschte Leistungen telefonisch, per E-Mail, Fax, Bestell- oder Kontaktformular über die Webseite des Auftragnehmers. Nach tiergehender URL-Prüfung auf Realisierbarkeit erhält der Kunde ein individuelles Angebot. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben als Auftragsbestätigung an die Agentur zurückzusenden.
  3. Angebote sind stets freibleibend und 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
  4. Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Niederschrift (E-Mail, Brief, Fax).
2.  Terminabsprachen
  1. Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten und zu bestätigen.
  2. Angegebene Konzepts- oder Fertigstellungstermine gelten als Richtlinien und sind nicht verbindlich, sofern kein verbindlicher Termin festgelegt wurde. Verbindliche Termine sind schriftlich zu vereinbaren.
  3. Werden vom Auftraggeber die für die Umsetzung des Projektes benötigten Unterlagen oder Dateien nicht zeitgemäß zur Verfügung gestellt, insbesondere wenn dieser Umstand eine Finalisierung des Projektes wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen aufzulösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden nach Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
3.  Webhosting, Domains und Webpflege
  1. Im Bereich Webhosting tritt die Agentur als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selber oder nach Bevollmächtigung der Agentur in die Wege geleitet werden. Wir empfehlen ausschließlich Provider mit Serverstandort Deutschland.
  2. Die Agentur hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain frei, verfügbar und von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininahber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich.
  3. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung des Auftragnehmers ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
  4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und der Domain direkt über den Hosting Anbieter.
  5. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen die Agentur wird dazu beauftragt.
  6. Wird vom Kunden ein Webpflegevertrag mit der Agentur abgeschlossen, ist diese dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
4.  Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Umsetzung des Auftrages übermittelten Zugangsdaten, Inhalte, Grafiken, Texte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen und keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Er stellt die, für die Realisierung des Projektes benötigten Informationen und Dateien fristgerecht zur Verfügung.
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Agentur mit allen notwendigen Informationen versorgt ist. Eine Haftung der Agentur für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Informationen durch den Auftraggeber entstehen, ist ausgeschlossen.
  3. Der Auftraggeber teilt die Zugangsdaten seines Providers und seiner Webseite dem Auftragnehmer unverzüglich nach Auftragserteilung mit und verpflichtet sich, Änderungen während der Bearbeitungszeit nicht vorzunehmen, es sei denn, er informiert den Auftragnehmer unverzüglich über seine Änderungen.
  4. Verantwortlich für die Lieferung – des für die Leistung relevanten Ausgangsmaterials – ist allein der Auftraggeber. Zu einer Prüfung der von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Tabellen etc.) und deren Relevanz für die Website ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Falls gewünscht, kann aber diesbezüglich eine Beratung erfolgen. Der Zeitaufwand wird mit dem vereinbarten Stundensatz für Mehraufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Bedarf liefert der Auftragnehmer lizenzfreie Bilder und Texte (CC0, wenn ja, Anzahl Bilder: ______________)
  5. Auslagen des Auftragnehmers für Bildkäufe werden dem Auftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. Exklusive Bildmaterialien und -rechte werden entsprechend ihrer Höhe in Rechnung gestellt. Für die Texterstellung werden die Dienste eines Drittanbieters in Anspruch genommen. Von dem Auftragnehmer wird ein dem Auftrag entsprechender Kostenvoranschlag eingeholt und der Auftraggeber über die Höhe der zu erwartenden Kosten informiert. Die Kosten für die Texterstellung werden dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.
  6. Zu den, vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Grafiken und Tabellen mit Ausnahme der oben genannten, vom Auftragnehmer zu beschaffender Bild- und Textmaterialien (§4, Abs. 2 und 3).
  7. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Texte in digitalisierter Form zur Verfügung und zwar im Dateiformat: .doc .txt oder .pdf
  8. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Bild- und Grafikdateien in folgenden Formaten zur Verfügung: .jpg .svg .eps .ai .png
  9. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.
  10. Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß diesem Paragraph nicht nachkommt, werden mit einem Stundensatz von 89,25 € brutto zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.  Abnahme durch den Auftraggeber
  1. Während der Herstellungsphase ist die Agentur berechtigt dem Auftraggeber einzelne Bestandteile zur Teilabnahme vorzulegen. Die Frist für die Abnahme beträgt 2 Wochen ab dem Tag der Übergabe.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistung zu prüfen und ggf. implementierte Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort anzuzeigen.
  3. Die Leistungen gelten als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag der Übergabe keinen Mängel anzeigt. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig.
6.  Pflichten des Auftragnehmers
  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers und des Angebotes individuell und pünktlich umzusetzen.
  2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird das Projekt dem Auftraggeber vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Einverständnis und etwaigen Korrekturen wird das Projekt vollendet und dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger oder durch das Hochladen auf einem Webserver übergeben.
  3. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet außer es besteht ein Laufzeitvertrag (Webpflege & Wartung).
7.  Urheberrecht, Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritter
  1. Leistungen der Agentur können dem deutschen Urhebergesetz unterliegen.
  2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich, schriftlich vereinbart wurde.
  3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unbedingt der Einwilligung der Agentur. 
  4. Die Agentur prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Text-/Videomaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Agentur geht davon aus, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
  5. Die von der Agentur erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung, Prüfung und Abnahme verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz von unveröffentlichten Materialien auf der Homepage oder in Social Media Kanälen. Die Eigentumsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Leistung durch den Auftraggeber auf diesen über.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entstandene Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
  7. Lizensierte Medien, wie Bilder, Videos oder Logos, die aus einem Auftrag resultieren, dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt und in keiner höheren Auflage als der vereinbarten gedruckt werden. Höhere Auflagen und/oder andere Verwendungszwecke bedürfen unbedingt der schriftlichen Zustimmung der Agentur. 
  8. Für Printmedien werden nur Nutzungsrechte für die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Gegen entsprechendes Honorar kann der Auftraggeber von der Agentur die Lizenzrechte erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht.
  9. Bis zur Entrichtung der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das vollständige Verwertungsrecht für die im Angebot benannten Nutzungsformen und Auflagen ein, sobald der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB).
8.  Vergütung
  1. Die Vergütung erfolgt gemäß dem Angebot der Agentur.
  2. Die Parteien vereinbaren die im Angebot vereinbarte Vergütungsform.
  3. Wird von Seiten der Agentur kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 89,25 EUR brutto verbindlich.
  4. Die Lieferung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können weitere Dienstleistungen versagt werden.
  6. Bis zur Entrichtung der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Eigentums-, Verwertungs- und Nutzungsrechte bei der Agentur.
  7. Rechnungen sind binnen einer Frist von 14 Tagen fällig. Zahlungsverzug entsteht ab dem 15. Tag nach Rechnungslegung. Die Agentur ist berechtigt, Verzugszinsen/Mahngebühren in Höhe von 5 % des Gesamtbetrages für jeden 10. Werktag des Verzugs in Rechnung zu stellen.
  8. Für Mehraufwendungen, die über die im Angebot genannten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien einen Stundensatz i.H.v. 89,25 € brutto.
  9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftraggeber umgehend über die zu erwartende Höhe der Kosten für Mehraufwendungen zu informieren. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer weitere Leistungen erbringen soll.
  10. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts Änderungen vorgenommen soll.
9. Zahlungsmodalitäten
  1. Der Auftragnehmer kann dem Kunden einen Vorschuss in Höhe von 20% in Rechnung stellen.
  2. Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang.
10.  Gewährleistung & Haftung
  1. Jede fertiggestellte Leistung ist vom Kunden auf Funktionalität und Mängel zu überprüfen. Geringe Abweichungen von Farben und der Verarbeitung sind unabdingbar und können nicht beanstandet werden.
  2. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich einzureichen.
  3. Die daraus entstehenden, nachträglichen Korrekturen werden in dem dafür notwendigen Zeitraum vom Auftragnehmer vorgenommen. Ist das Ergebnis einer Korrektur für den Kunden unzumutbar, besteht ein Anspruch auf angemessene Kostenherabsetzung.
  4. Ein Anspruch auf Schadensersatz beschränkt sich ausdrücklich nur auf den Ersatz des Schadens, eventuelle Folgeschäden sind davon ausgeschlossen.
  5. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler durch den Kunden ab dem Zeitpunkt der Übergabe entstanden sind.
  6. Die Gewährleistung entfällt außerdem, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Agentur Software- und/oder Codeänderungen vornimmt, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
  7. Auf Webseiten, die vom Anbieter stammen, gewährt dieser dem Kunden eine 10 Jahres Update-Garantie inklusive dem Erhalt aller zum Zeitpunkt der Veröffentlichung integrierten Funktionen. Der Abschluss eines Webpflegevertrages ist dafür zwingend notwendig binnen einer Frist von 6 Wochen ab Veröffentlichung. Lässt der Auftraggeber diese Frist verstreichen, erlischt diese Garantieleistung.
  8. Die Agentur haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  9. Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und/oder Folgeschäden.
  10. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
  11. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text.
  12. Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet die Agentur nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
  13. Die Haftung der Agentur für mangelhafte Druckerzeugnisse wird ausgeschlossen.
  14. Die finale Freigabe obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei.
  15. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Agentur nicht ausgeschlossen.
  16. Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung – insbesondere für Datenverlust – ausgeschlossen.
  17. Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.
  18. Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
  19. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  20. Für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. CMS Systeme) entstanden sind und die nicht ursächlich von der Agentur stammen, wird keine Haftung übernommen.
  21. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverlust, es sei denn, der Auftraggeber besitzt ein aktuelles Webpflege-Produkt der Agentur. Andernfalls ist der Auftraggeber selbst für eine Datensicherung verantwortlich.
  22. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer wegen jeglicher Ansprüche Dritter, die durch sein Ausgangsmaterial entstanden sind und mögliche Rechtsverstöße enthalten könnten, freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
11.  Geheimhaltung & Datenschutz
  1. Die Agentur verpflichtet sich, alle Informationen, die sie im Rahmen eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für ihre Mitarbeiter und von ihr beauftragte Dritte.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Zusammenarbeit Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.
  3. Die Agentur ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.
12.  Widerrufsrecht & Stornierung von Aufträgen
  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden und verlangt ausdrücklich, dass die Agentur vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung/en beginnt. Ihm ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Agentur sein Widerrufsrecht verliert. Bis dahin angefallene Arbeitsleistungen werden dem Kunden mit einem Stundensatz von 89,25 € brutto berechnet. Mit der Bezahlung erwirbt der Kunde im Widerufsfall keinerlei Nutzungsrechte.
  2. Auftragsbestätigungen können mit einer Frist von 2 Wochen kostenpflichtig storniert werden.
  3. Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber werden ihm bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung gestellt. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde ebenso kein Nutzungsrecht, eventuell erhaltene Software ist unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.
  4. Die Agentur ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber der in § 4 und 5 genannten Mitwirkungspflichten auch nach zweifacher, schriftlicher Erinnerung nicht nachkommt.
  5. Kündigungen sind immer schriftlich anzuzeigen und werden sofort wirksam, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.  Kündigung von Wartungsverträgen
  1. Wartungsverträge sind immer monatlich kündbar, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  2. Bis dahin angefallene Arbeitsleistungen werden zusätzlich dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern die Arbeitsleistung das vereinbarte Arbeitszeitkontingent zum Zeitpunkt der Kündigung übersteigt.
  3. Eine Kündigung ist schriftlich anzuzeigen und wird zum jeweiligen Monatsende wirksam.
14.  Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
  1. Auf Verträge und Rechtsgeschäfte mit der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Agentur.
  3. Bei Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser Bedingungen behalten die übrigen ihre Gültigkeit.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
  5. Zusatzvereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der Schriftform.

Letzte Aktualisierung: 26.12.2025