AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Agentur für Digitale Medien, Dewitzer Str. 153, 04425 Taucha (nachfolgend „Agentur“, Anbieter oder Auftragnehmer genannt) oder deren Vertretern und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, Absprachen und Rechtsgeschäfte. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für alle Rechtsgeschäfte mit der Agentur sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.

Inhaltsverzeichnis
§   1 Vertragsabschluss und Verstragsgegenstand
  1. Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung, Programmierung, Datenschutz für Webseiten, technische Wartungsleistungen (auch „Webpflege“ genannt), Projekt-Administration und SEO-Optimierung an. 
  2. Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Agentur.
  3. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail, Brief, Fax) zu den Bedingungen dieser AGB von der Agentur angenommen. 
  4. Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Niederschrift (E-Mail, Brief, Fax). 
  5. Der Inhalt eines individuell angefertigten Angebots ist aufgrund nicht zu übertragender Nutzungsrechte streng vertraulich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 
  6. Angebote sind 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
  7. Die Agentur ist berechtigt, bei Erbringung ihrer Leistungen ganz oder teilweise Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.
§   2 Terminabsprachen
  1. Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten und zu bestätigen.
  2. Angegebene Konzepts- oder Fertigstellungstermine gelten als Richtlinien und sind nicht verbindlich, sofern kein verbindlicher Termin festgelegt wurde. Verbindliche Termine sind schriftlich zu vereinbaren.
  3. Werden vom Auftraggeber die für die Umsetzung des Projektes benötigten Unterlagen und Dateien nicht zeitgemäß zur Verfügung gestellt, insbesondere wenn dieser Umstand eine Finalisierung des Projektes wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist die Angentur berechtigt, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen aufzulösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden nach Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
§   3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Umsetzung des Auftrages übermittelten Zugangsdaten, Inhalte, Grafiken, Texte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen und keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Er stellt die, für die Realisierung des Projektes benötigten Informationen und Dateien fristgerecht zur Verfügung. 
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Agentur mit allen notwendigen Informationen versorgt ist. Eine Haftung der Agentur für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Informationen durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
  3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird der Auftrag dem Auftraggeber vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Einverständnis und etwaigen Korrekturen wird der Auftrag vollendet und dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger, durch Übermittlung eine Druckerei oder durch das Hochladen auf einen Webserver übergeben.
  4. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Auftraggeber ist die Agentur nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet – es sein denn, es wird ein Webpflegevertrag geschlossen.
§   4 Webhosting, Domains und Webpflege
  1. Im Bereich Webhosting tritt die Agentur als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selber oder nach Bevollmächtigung der Agentur in die Wege geleitet werden. Wir empfehlen ausschließlich Provider mit Serverstandort Deutschland. 
  2. Die Agentur hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain frei, verfügbar und von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininahber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich.
  3. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung des Auftragnehmers ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
  4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und der Domain direkt über den Hosting Anbieter.
  5. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen die Agentur wird dazu beauftragt. 
  6. Wird vom Kunden ein Webpflegevertrag mit der Agentur abgeschlossen, ist diese dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
§   5 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritte
  1. Alle Digital- und Printmedien dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Agentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungs- und/oder Lizenzhonorars gestattet. Digital- und Printmedien unterliegen dem deutschen Urhebergesetz.
  2. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unbedingt der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 
  3. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. 
  4. Die Agentur prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Text-/Videomaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Agentur geht davon aus, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 
  5. Die von der Agentur erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung, Prüfung und Abnahme verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz von unveröffentlichten Materialien auf der Homepage oder in Social Media Kanälen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über, sodass er erst ab diesem Zeitpunkt zur Veröffentlichung berechtigt ist. 
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entstandene Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
  7. Printmedien dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden und nur in der vereinbarten Höhe gedruckt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  8. Allen Printmedien werden nur Nutzungsrechte für die vereinbarte Druckauflage eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Gegen entsprechendes Honorar kann der Auftraggeber von der Agentur die Lizenzrechte erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht. 
§   6 Honorar und Preise
  1. Die Vergütung erfolgt gemäß dem Angebot der Agentur.
  2. Wird von Seiten der Agentur kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 89,25 EUR brutto verbindlich. 
  3. Die Lieferung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 
  4. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können weitere Dienstleistungen versagt werden. 
  5. Bis zur Entrichtung der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Eigentums-, Verwertungs- und Nutzungsrechte bei der Agentur.
  6. Rechnungen sind binnen einer Frist von 14 Tagen fällig. Zahlungsverzug entsteht ab dem 15. Tag nach Rechnungslegung. Die Agentur ist berechtigt, Verzugszinsen/Mahngebühren in Höhe von 5 % des Gesamtbetrages für jeden 10. Werktag des Verzugs in Rechnung zu stellen.
§   7 Abnahme
  1. Während der Herstellungsphase ist die Agentur berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Die Frist für die Abnahme beträgt 2 Wochen ab dem Tag der Übergabe. 
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Digital- und/oder Printmedien zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort anzuzeigen. 
  3. Die Digital- und/oder Printmedien gelten als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag der Übergabe keinen Mängel anzeigt. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig.
§   8 Gewährleistung
  1. Für Mängel der Ware haftet die Agentur nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§434 ff. BGB) während einer Garantiefrist von 6 Monaten.
  2. Jede fertiggestellte Leistung ist vom Kunden auf Funktionalität und Mängel zu überprüfen. Geringe Abweichungen der Funktionalität, der Farbe, des Designs und der Verarbeitung sind unabdingbar und können nicht beanstandet werden.
  3. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich einzureichen.
  4. Die daraus entstehenden nachträglichen Korrekturen werden in dem dafür notwendigen Zeitraum von dem Anbieter vorgenommen. Diese Korrekturen erfolgen nach Wahl des Anbieters.
  5. Ist das Ergebnis einer Korrektur für den Kunden unzumutbar, besteht ein Anspruch auf angemessene Kostenherabsetzung.
  6. Ein Anspruch auf Schadensersatz beschränkt sich ausdrücklich nur auf den Ersatz des Schadens, eventuelle Folgeschäden sind davon ausgeschlossen.
  7. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler durch den Kunden entstanden. 
  8. Die Gewährleistung entfällt außerdem, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Agentur Software- und/oder Codeänderungen vornimmt, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
  9. Auf Webseiten, die vom Anbieter stammen, gewährt dieser dem Kunden eine 10 Jahres Update-Garantie inklusive dem Erhalt aller zum Zeitpunkt der Veröffentlichung integrierten Funktionen. Der Abschluss eines Webpflegevertrages ist dafür zwingend notwendig binnen einer Frist von 6 Wochen ab Veröffentlichung. Lässt der Auftraggeber diese Frist verstreichen, erlischt diese Garantieleistung.
§   9 Haftung
  1. Die Agentur haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 
  2. Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und/oder Folgeschäden.
  3. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. 
  4. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. 
  5. Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet die Agentur nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 
  6. Die Haftung der Agentur für mangelhafte Druckerzeugnisse wird ausgeschlossen. 
  7. Die finale Freigabe von Digital- oder Printmedien obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei. 
  8. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Agentur nicht ausgeschlossen. 
  9. Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung – insbesondere für Datenverlust – ausgeschlossen. 
  10. Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden. 
  11. Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. 
  12. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Auftraggeber allein für den Inhalt verantwortlich.
  13. Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von der Agentur stammen, wird keine Haftung übernommen.
  14. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverlust, es sei denn, der Auftraggeber besitzt ein aktuelles Webpflege-Produkt der Agentur. Andernfalls ist der Auftraggeber selbst für eine Datensicherung verantwortlich.
§   10 Geheimhaltung und Datenschutz
  1. Die Agentur verpflichtet sich, alle Informationen, die sie im Rahmen eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für ihre Mitarbeiter und von ihr beauftragte Dritte.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Zusammenarbeit Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.
  3. Die Agentur ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.
 §   11 Stornierung von Aufträgen 
  1. Auftragsbestätigungen können mit einer Frist von 2 Wochen kostenpflichtig storniert werden. Bis dahin angefallene Arbeitsleistungen werden nach § 6 Honorar und Preise dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde jedoch keinerlei Nutzungsrechte. 
  2. Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Teilleistungen gemäß § 6 Honorar und Preise dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde ebenso kein Nutzungsrecht, alle Dateien sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.
  3. Die Agentur ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber der in § 3 genannten Mitwirkungspflichten auch nach zweifacher, schriftlicher Erinnerung nicht nachkommt. 
  4. Kündigungen sind immer schriftlich anzuzeigen und werden sofort wirksam, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§   12 Kündigung von Wartungsverträgen
  1. Webpflegeverträge sind immer monatlich kündbar. Bis dahin angefallene Arbeitsleistungen werden gemäß § 6 Honorar und Preise verrechnet, sofern die Arbeitsleistung das vereinbarte Arbeitszeitkontingent zum Zeitpunkt der Kündigung übersteigt.
  2. Eine Kündigung ist schriftlich anzuzeigen und wird zum Monatsende wirksam, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§   13 Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§   14 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
  1. Auf Verträge, Absprachen und Rechtsgeschäfte mit der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. 
  3. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, Absprachen oder Rechtsgeschäften mit der Agentur ergeben, Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. 

Stand: 01.07.2024