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Bisher hatten Unternehmen, die in der EU ansässig sind, die Verpflichtung, auf ihrer Webseite einen Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung anzubieten. In der Regel war dieser unter dem Impressum, den AGB und in Angebots-E-Mails zu finden. Diese Pflicht entfällt nun.
Hintergrund
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung der EU-Kommission war eine einfache Art der außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen innerhalb der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen. Aufgrund der Verordnung EU-2024/3228 wird diese Plattform nun am 20.07.2025 eingestellt. Verbraucher konnten noch bis zum 20. März 2025 eine Beschwerde über die Plattform einreichen. Bis zum 19.07.2025 werden nur noch bereits eingereichte Anträge bearbeitet und keine neuen mehr angenommen. Am 20. Juli 2025 soll die Plattform samt allen Nutzer- und personenbezogenen Daten gelöscht werden.
Abb. 1: Starseite Online-Streitbeilegungsportal der Europäischen Kommission, Datum 29.03.2025, Quelle
Bedeutung für Webseitenbetreiber
In der Vergangenheit führten fehlende oder nicht funktionierende Links oft zu Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden. Aus diesem Grund war es absolut notwendig, den Link zur OS-Plattform für Verbraucher einfach zugänglich zu machen.
Hinweispflicht entfällt im Juli 2025
Die Situation bleibt bis zum 20. Juli 2025 unverändert. Mit der Schließung der Plattform besteht die Pflicht zur Information jedoch nicht länger und der Link zur OS-Plattform ist überflüssig.
Weiterführende Links: Rechtssichere Webseiten
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